Als Arbeitnehmer handeln Sie wenn immer möglich im Interesse des Arbeitgebers. Dennoch können sich Probleme mit dem Arbeitgeber, anderen Mitarbeitern oder den Vorgesetzten ergeben. Mit einer fachkundigen und lösungsorientierten Herangehensweise lassen sich Konflikte mit finanziellen und anderen Nachteilen vielfach verhindern.
So kann zum Beispiel die richtige Reaktion auf eine unzulässige Vorgehensweise des Arbeitgebers (wie z.B bei einer Versetzung an einen anderen Arbeitsort oder eine andere Tätigkeit) einen Konflikt entschärfen oder gar verhindern. Auch wenn sich eine Kündigung im Einzelfall nicht verhindern lässt, können deren Folgen durch geschickte Verhandlungen entschärft und allenfalls Entschädigungszahlungen erreicht werden.
Sofern Verhandlungen keinen Erfolg zeigen, setzen wir Ihre Ansprüche vor Behörden und Gerichten durch. Um solche Probleme zu lösen, unterstützen Sie die Anwälte von Stieger+Schütt Rechtsanwälte mit ihrer langjährigen Erfahrung und Fachkompetenz gerne.
Beratung und Vertretung vor Schlichtungsstellen, Behörden und Gerichten bei Klagen gegen den Arbeitgeber oder bei Klagen des Arbeitgebers
Aussergerichtliche Verhandlungen in Arbeitskonflikten (mit allen Beteiligten)
Beratung und Vertretung bei ordentlichen Kündigungen (z.B. bei einer missbräuchlichen Kündigung)
Beratung und Vertretung bei Sperrfristfragen (z.B. aufgrund Krankheit/Unfall, Mutterschaft etc.)
Beratung und Vertretung bei ungerechtfertigen fristlosen Kündigungen
Kontrolle von Arbeitsverträgen vor Abschluss (auch in Bezug auf die sozialversicherungsrechtlichen Folgen)
Ausarbeitung und Verhandlung von Aufhebungsvereinbarungen (einvernehnliche Aufhebung des Arbeitsvertrags) und Freistellungen (Verzicht auf weiteres Erscheinen des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz)
Beratung und Vertretung bei Änderungskündigungen, Massenentlassung, Betriebsübergang
Beratung und Vertretung bei Forderungen aus Überstunden und Überzeit
Beratung und Vertretung bei Verletzung des Arbeitsgesetzes (z.B. betreffend Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Wochenhöchstarbeitszeit, Überzeit, Schichtbetrieb etc.)
Beratung und Vertretung bei Abschluss oder Verletzung eines Konkurrenzverbots
Überprüfen von Konkurrenzverboten auf ihre Zulässigkeit
Beratung bei Forderungen aus Bonus und Mitarbeiterbeteiligungen
Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Lohnforderungen (auch im Konkurs, Insolvenzentschädigung)
Beratung und Vertretung zu den Themen um Ausstellung und Korrektur von Arbeitszeugnissen (Zwischenzeugnis, Schlusszeugnis), Beratung zum Thema Referenzauskünfte
Beratung und Vertretung bei Themen rund um die Mitwirkung im Betrieb (Betriebsrat, Personalkommission)
Beratung und Vertretung bei Themen rund um Gesamtarbeitsverträge, z.B. umstrittene Ansprüche aus einem Gesamtarbeitsvertrag
Beratung und Vertretung bei Problemen im Zusammenhang mit Lehrverträgen (z.B. bei Kündigung vor Lehrende), Verhandlungen mit Bildungsbehörden
Beratung und Vertretung bei Ansprüchen aus Diskiminierung aufgrund des Geschlechts z.B. betreffend Lohn, Anstellung, Kündigung etc.
Vertretung vor der Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz und vor Gericht